CardianEU-Datenvermittler
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DGA-Compliance-Erklärung

Rolle und Status

Logo: In der Union anerkannter Anbieter von Datenvermittlungsdiensten

In der Union anerkannter Anbieter von Datenvermittlungsdiensten. Bestätigt durch die Bundesnetzagentur am 16.10.2026 (Gz. 7.01.02/3) nach Art. 11 und 12 Data Governance Act. Die Anmeldung als Datenvermittlungsdienst nach Art. 11 Abs. 1 DGA hat die Bundesnetzagentur am 23.09.2026 bestätigt. Die Angaben werden im öffentlichen Register der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Cardian ist kein Versicherungsvermittler im Sinne des § 34d GewO. Cardian ist als neutraler Datenvermittlungsdienst gemäß Data Governance Act (DGA, EU 2022/868) in der Union anerkannt. Cardian nutzt die vermittelten Daten nicht für eigene Zwecke und behandelt alle angebundenen Datennutzer diskriminierungsfrei und zu identischen Bedingungen.

Zum EU-Register der Datenvermittlungsdienste →

Beschreibung des Vermittlungsprozesses

  • Erfassung: Fahrzeugbezogene Daten gelangen auf Basis des EU Data Act — über Herstellerschnittstellen oder direkt aus dem Fahrzeug — in die Cardian Data Wallet des Nutzers.
  • Konsolidierung: Die Wallet dient als transparenter Sammelpunkt. Der Nutzer sieht jederzeit, welche Daten vorliegen und an wen sie freigegeben sind.
  • Consent: Jede Weitergabe an Dritte setzt eine explizite, granulare und jederzeit widerrufbare Freigabe des Nutzers voraus. Ohne Freigabe fließen keine Daten.
  • Übermittlung: Cardian übermittelt freigegebene Daten an den vom Nutzer bestimmten Empfänger. Auswertungen, Scores oder Bewertungen erfolgen nicht bei Cardian, sondern beim jeweils vom Nutzer gewählten Datennutzer bzw. Auswertungs-Anbieter.

Neutralitätsgrundsätze (Art. 10–15 DGA)

  • Keine Eigennutzung: Vermittelte Daten werden nicht für eigene Produkte oder Zwecke von Cardian verwendet.
  • Kein Provisionsinteresse: Cardian erhält keine abschlussabhängigen Vergütungen von Datennutzern.
  • Diskriminierungsfreiheit: Alle Datennutzer werden zu identischen Zugangs- und Preiskonditionen angebunden — ohne Vorzugsbehandlung.
  • Dienste-Trennung: Datenvermittlung und etwaige wertschöpfende Dienste werden getrennt betrieben — visuell, navigatorisch und organisatorisch.

Vertragsdokumente

Die Vertragsgrundlagen des Cardian Datenvermittlungsdienstes zum Nachlesen und Herunterladen.

  • Nutzungsbedingungen für den DatenvermittlungsdienstVersion 1.1 · Stand: 29. September 2026PDF
  • Geschäftsbedingungen für den Datenvermittlungsdienst (B2B)Version 1.1 · Stand: 29. September 2026PDF
  • Preisverzeichnis für den DatenvermittlungsdienstVersion 1.1 · Stand: 29. September 2026PDF

Die Dokumente öffnen sich als PDF in einem neuen Tab.

Kontakt

Fragen zur DGA-Compliance: hello@cardian.me

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