Cardian ist ein in der Union anerkannter Anbieter von Datenvermittlungsdiensten nach Art. 11 und 12 Data Governance Act (VO (EU) 2022/868); die Anmeldung nach Art. 11 Abs. 1 DGA besteht seit dem 23. September 2026. Zuständige Behörde: Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn; Bestätigung vom 16.10.2026, Gz. 7.01.02/3. Das öffentliche Register der in der Union anerkannten Datenvermittlungsdienste führt die Europäische Kommission.
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