Cardian verbindet regulatorische Infrastruktur mit öffentlich geförderter Technologieentwicklung. Drei voneinander unabhängige Vertrauenssignale — bewusst getrennt dargestellt.
Die Bundesnetzagentur hat am 16.10.2026 (Gz. 7.01.02/3) bestätigt, dass Cardian die Anforderungen der Art. 11 und 12 Data Governance Act (DGA, EU 2022/868) erfüllt: Cardian ist in der Union anerkannter Anbieter von Datenvermittlungsdiensten. Die Anmeldung nach Art. 11 Abs. 1 DGA besteht seit dem 23. September 2026.
Die Cardian UG hat im Rahmen des Go-to-Market-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), eine öffentliche Innovationsförderung erhalten.
Gegenstand des geförderten Vorhabens ist die Entwicklung einer Plattform zur Verknüpfung von Fahrzeugsystemen mit Versicherungssystemen.
Ziel war der Aufbau einer Plattform, die Fahrzeugsysteme und Versicherungssysteme sicher miteinander verknüpft: Fahrzeugdaten sollen auf Basis des EU Data Act nutzergesteuert, nachvollziehbar und nur nach ausdrücklicher Freigabe an Versicherer übermittelt werden können.
Dieses Vorhaben wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Die Förderung betrifft das oben genannte Vorhaben. Sie ist keine Zertifizierung, Zulassung oder Empfehlung von Cardian durch das Land Nordrhein-Westfalen oder die Europäische Union.
Fragen zu Förderung oder Governance: hello@cardian.me